Für höchste Brandsicherheit: Cca- und B2ca-LWL-Kabel von Draka
Kabelhersteller Draka bietet marktführendes Portfolio an Brandschutzkabeln gemäß EU-Bauproduktenverordnung (CPR)
Seit 1. Juli 2017 fallen Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel in Bauwerken unter die EU-Norm 50575 der Bauproduktenverordnung (CPR). Damit legte die EU für Kabel und Leitungen erstmals einheitliche Regelungen für Brandklassen (darunter Cca und Bca) und Prüfmethoden fest. Denn auch deren Brandeigenschaften sind ein wichtiger Faktor für die Brandsicherheit. Um die neuen Bestimmungen regelkonform zu erfüllen, bietet der Kabelspezialist Draka Unternehmen eine vollständige Produktpalette an brandsicheren Cca- und B2ca-zertifzierten LWL-Kabeln mit bis zu 144 Fasern. Das Portfolio umfasst die metallfreien, gelgefüllten zentralen Bündeladerkabel U-DQ(ZN)BH in Cca und B2ca sowie die nicht-metallischen, gelgefüllten verseilten Bündeladerkabel U-DQH & U-DQ(ZN)BH in Cca sowie in B2ca für den Innen- und Außenbereich. In ihrer Kombination aus hoher Wasserdichtigkeit, maximaler Faseranzahl von 144 und großer mechanischer Belastbarkeit bei gleichzeitig maximalem Brandschutz sind die Kabel von Draka branchenweit führend.
„Als die europäischen Regulierungsbehörden und Verbände im Rahmen der Constructions Product Regulations (CPR) die neuen Brandklassen Cca und B2ca als Mindestanforderung für zahlreiche Bauformen festlegten (ZVEI beispielsweise empfiehlt für Büros, Schulen und Tiefgaragen Cca-Kabel und für Krankenhäuser, Fluchtwege, Serverräume und Tunnel B2ca-Kabel), standen die Hersteller von Glasfaserkabeln vor einer neuen Herausforderung“, so Tayfun Eren, Produktmanager bei Draka. „Die kurz nach Inkrafttreten der neuen Regelung am Markt verfügbaren Kabellösungen waren bis dato nicht in der Lage, die anspruchsvollen Brandschutzklassen zu erfüllen. Die Kabelhersteller mussten neue Lösungen entwickeln“, fährt Eren fort.
Drakas Antwort auf die neue Verordnung ist eine vollständige Palette an Cca- und B2ca-zertifizierten Produkten. U-DQ(ZN)BH & U-DQH Kabel, das zentrale Bündeladerglasfaserkabel E22 und die verseilten Bündeladerfaserkabel N10 und N14 erfüllen die Anforderungen der Brandschutzklasse Cca. E25, N09, N11 und N13 sind B2Ca zertifiziert. Alle Kabeltypen der E- und N-Serie sind gelgefüllt, nicht-metallisch und mit bis zu 144 Fasern lieferbar. Sie gewährleisten eine hohe Wasserdichtigkeit und sind sehr zugfest. N14/N09/N13-Kabel bieten zudem hohen Nagetierschutz. Aufgrund ihrer nicht-metallischen Beschaffenheit lassen sie sich leicht montieren. Beide Kabelserien eignen sich für den Einsatz im Innen- und Außenbereich.
Am Markt sind weitere Alternativen verfügbar, darunter Trocken- und metallarmierte Lösungen. Gegenüber den gelgefüllten, metallfreien LWL-Kabeln von Draka müssen Unternehmen beim Einsatz von Trockenkabeln bei den Faktoren Wasserdichtigkeit und mechanische Belastbarkeit Abstriche machen. Metallarmierte Kabel sind bei Innenverkabelung schwierig zu installieren.
Die Norm EN 50575
Seit 1. Juli 2017 ist die Norm EN 50575 für Kabel und Leitungen verpflichtend. Sie betrifft die Brandklassifizierung und Prüfmethoden für Kabel zur Verlegung in Gebäuden. Der EU-Standard gliedert sich an die seit 2013 bestehende neue Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation, CPR) für Produkte, die dauerhaft in einem Gebäude verbleiben. Mit der in Kraft getretenen EN 50575 wurden die bisherigen Brandklassen für Kabel und Leitungen A1, A2, B1, B2 und B3 durch sieben neue Klassen Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca und Fca ersetzt. Starkstromkabel- und -leitungen, Kommunikations- und Steuerkabel für die dauerhafte Installation in Gebäuden werden damit auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung (brennende Tropfen von Kunststoffmaterialien, die zur Brandfortleitung beitragen) hin geprüft und entsprechend eingeordnet.